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Gemeinde Schutterwald
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Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus.
Die Gemeinde bietet in der Mörburghalle II für alle Bürger einen kostenlosen Schnelltest an.
Die Zeiten sind künftig wie folgt:
montags | von 07.00 Uhr - 09.00 Uhr |
dienstags | von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr |
mittwochs | von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr |
donnerstags | von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr |
freitags | von 12.00 Uhr - 14.00 Uhr |
Die Tests werden von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt. Auf den Aufruf im Amtsblatt haben sich 35 Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt uns zu unterstützen. Viele der Helfer haben einen medizinischen Hintergrund (Arzthelferin, Krankenschwester, usw.).
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ggf. wird das Angebot der Nachfrage entsprechend angepasst.
Für Schutterwälder gibt es eine kurzfristige Impfmöglichkeit für über 80- bzw. 70-jährige Bürgerinnen und Bürger.
Das Landratsamt informiert in einer Pressemitteilung wie folgt:
Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises hat am Mittwoch (24. März) festgestellt, dass der 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg greift damit die sogenannte „Notbremse“. Der Ortenaukreis hat dazu heute seine Städte und Gemeinden informiert und aufgrund der fortwirkenden Weisung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Diffusität des Infektionsgeschehens im Ortenaukreis eine entsprechende Allgemeinverfügung ( „Feststellung Ortenaukreis Inzidenz über 100“) veröffentlicht.
Damit treten ab Freitag, 26. März, 0 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben, teilt der Corona-Krisenstab des Landratsamts unter Vorsitz von Landrat Frank Scherer mit.
Ab Freitag, 26. März, 0 Uhr, gelten folgende Beschränkungen:
Die oben genannten Rechtsfolgen treten wieder außer Kraft, wenn der Ortenaukreis – Gesundheitsamt – eine seit fünf Tagen in Folge bestehende 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht. Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.
1. Was muss ich als Rückkehrer nach einer Reise ins Ausland beachten?
Sie müssen prüfen, ob Ihr Reiseland vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft wurde. Zur Liste der Risikogebiete des (RKI)
Achtung: diese Liste wird laufend aktualisiert. Es kann also sein, dass Ihr Reiseland erst während Ihrer Reise zum Risikogebiet erklärt wurde. Es sind zum Teil auch nur einzelne Regionen eines Landes Risikogebiete. Dies ist auf der oben genannten Homepage so ausgewiesen.
2. Mein Reiseland/meine Reiseregion ist Risikogebiet – was bedeutet das für mich?
Es ergeben sich für Sie Pflichten aus der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/):
3. Kann oder muss ich mich als Reiserückkehrer auf das Coronavirus testen lassen?
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich seit dem 08.08.2020 testen lassen.
Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten im Ausland können sich seit dem 01.08.2020 testen lassen. Die Tests sind innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr kostenlos. Die Testung dient der möglichst frühzeitigen Erkennung von bereits erkrankten Personen. Ein negativer Test bedeutet nicht, dass Entwarnung gegeben werden kann. Aufgrund der Inkubationszeit, können Personen immer noch innerhalb von 14 Tagen erkranken (siehe auch Punkt 5).
Die Tests werden durchgeführt
In der Ferienzeit gibt es natürlich zahlreiche Reiserückkehrer. Dadurch kommt es zu einem hohen Testaufkommen und es ist ggf. mit Wartezeiten zu rechnen. Bitte haben Sie dafür in der aktuellen Lage Verständnis.
Beachten Sie bitte auch, dass eine Testung von Reiserückkehrern keinen „Notfall“ darstellt und kein Anlass für eine Kontaktaufnahme zum ärztlichen Notdienst ist. Die Notfallpraxen sind für die Versorgung von akut behandlungsbedürftigen Patienten da. Die Notfallnummer 116 117 darf nicht durch Anfragen bezüglich Testungen blockiert werden.
4. Was mache ich nach dem Test bis das Ergebnis kommt?
Wenn Sie aus einem Risikobebiet eingereist sind, gilt für sie die Pflicht zur häuslichen Absonderung (siehe Punkt 2).
Auch wenn Sie aus einem Nicht-Risikogebiet eingereist sind empfehlen wir insbesondere bis zum Erhalt des Testergebnisses aber auch darüber hinaus für insgesamt 14 Tage nach Rückreise Sozialkontakte möglichst sparsam zu halten (siehe Punkt 5).
5. Was gilt, wenn ich Krankheitssymptome (v.a. Fieber, Husten, Halsschmerzen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) habe?
Auch bei einem negativen Test nach der Einreise ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie sich im Rahmen der Reise mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Erkrankung COVID-19 kann bis zu 14 Tage nach einem Kontakt zu einem Erkrankten auftreten.
Sollten Sie also Symptome entwickeln, bleiben Sie zu Hause bzw. gehen Sie nach Hause und melden Sie sich bitte beim Gesundheistamt unter 0781/805-9695. Dort erhalten Sie alle Informationen bzgl. des weiteren Vorgehens. Zusätzlich melden Sie sich telefonisch bei Ihrem behandelnden Hausarzt, damit eine Testung auf SARS-CoV-2 erfolgen kann. In den Testzentren erfolgt keine Behandlung und Versorgung von erkrankten Personen! Diese sind dafür nicht vorgesehen und auch nicht ausgerüstet.
Wenn eine akute medizinische Versorgung erforderlich ist, wenden Sie sich ausserhalb der Sprechzeiten Ihres Arztes an die 116 117.
Gemeinde Schutterwald
Alexander Faißt
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-13
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben
Gemeinde Schutterwald
Hauptamtsleiter
Thomas Feger
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-23
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben