Gemeinde Schutterwald

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 26.11.2025

Zur vierzehnten Sitzung im Jahr konnte der Bürgermeister eine ganze Reihe von Besuchern begrüßen.

Einwohnerfragestunde
Ein Bürger aus Höfen kritisiert starken Baustellenverkehr mit Lärm, Schmutz und Straßenschäden im Zusammenhang mit dem Bau der Stromtrasse und fragt nach Sperrung, Dauer und Maststandorten. Bauamt und Bürgermeister erklären, dass die Verkehrsführung planfestgestellt ist, die Maßnahme bis ca. 2027–2029 läuft, nicht alle Masten über Höfen gebaut werden und man die Beschwerden an die Baufirma weitergibt.
Eine Bürgerin beschwert sich über massive Beeinträchtigungen durch private Silvesterböllerei (Lärm, Müll, Schäden am Haus) und regt Einschränkungen an. Der Bürgermeister erklärt, dass rechtliche Eingriffe für die Gemeinde kaum möglich sind, da die Regelung auf Bundes- und Landesebene liegt; die Gemeinde kann nur appellieren.

Baugesuche
Bauvoranfrage; Grundstücksteilung und Errichtung vollunterkellertes Einfamilienhaus, Löhliswälderstraße 76-1 Flst.Nr. 2911
Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung stellte eine Information aus der letzten Sitzung richtig. Eine erneute Beschlussfassung erfolgte nicht.

Kommunale Wärmeplanung

  • Information über aktuellen Stand

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis. Bereits 2023 hatte das Gremium beschlossen, eine Wärmeplanung freiwillig zu erstellen; durch neue bundes- und landesrechtliche Vorgaben ist dies nun verpflichtend.
Die kommunale Wärmeplanung soll die Grundlage für eine langfristig treibhausgasarme und perspektivisch klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen. Dazu werden der Wärmebedarf, bestehende Heizsysteme und Potenziale für erneuerbare Energien sowie für Nah- und Fernwärme untersucht.
Eine erste Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse wurden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Basis für den weiteren Wärmeplan, der dem Gemeinderat in den nächsten Schritten vorgestellt wird.

Errichtung einer Straßenbeleuchtung zwischen der Emil-Adol-Seigel-Straße und dem Pater-Haas-Weg
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung zwischen Emil-Adolf-Seigel-Straße und Pater-Haas-Weg zurückgestellt. Der Weg liegt im Außenbereich und wird erst im Zuge der geplanten Erweiterung des Baugebiets „Kirchfeld Ost“ verkehrlich neu geordnet und mit Beleuchtung ausgestattet.
Trotz einer Unterschriftenliste mit rund 60 Unterstützenden ist eine sofortige Umsetzung weder wirtschaftlich noch planerisch sinnvoll: Die Kosten lägen bei rund 50.000 Euro, eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht und es käme voraussichtlich zu einer Doppelinvestition.
Das Anliegen wird bei der späteren Erschließungsplanung erneut aufgegriffen.

Nahwärmenetz in der Ortsmitte

  • Vergabe von Bauleistungen

Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Heizungsarbeiten sowie die Regelungsarbeiten für das Wärmenetz auszuschreiben und zu vergeben. Die Kosten liegen nach aktueller Berechnung bei rund 684.000 € für die Heizungsarbeiten und rund 104.000 € für die Regelungstechnik (Gesamt netto 662.185 €).

Beschaffung von Klimageräten für Institutionen und Einrichtungen der Gemeinde - erneute Grundsatzdiskussion
Der Gemeinderat hält an seinen Grundsatzentscheidungen von 2018 und 2021 fest: In Schulen und Kindertageseinrichtungen werden grundsätzlich keine Klimageräte eingebaut. Bei künftigen Sanierungen und Neubauten sollen stattdessen raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) vorgesehen und Fördermöglichkeiten geprüft werden.
Eine überschlägige Kostenprüfung ergibt, dass eine flächendeckende Klimatisierung der gemeindeeigenen Einrichtungen rund 380.000 Euro erfordern würde. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel, fehlender Förderprogramme, zusätzlicher Energie- und Wartungskosten sowie der vergleichsweise geringen Nutzungsdauer sieht der Gemeinderat derzeit keine wirtschaftliche Grundlage für eine Umsetzung.
Die bisherige Strategie – Klimatisierung nur über RLT-Anlagen im Rahmen von Neubauten und Sanierungen – wird daher fortgeführt.

Bebauungsplan "Vorderes Kirchfeld"

  1. Abwägungsbeschluss gem. § 1 Abs. 7 BauGB
  2. Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat den Abwägungsbeschluss nach § 1 Abs. 7 BauGB gefasst und anschließend die Satzung über den Bebauungsplan „Vorderes Kirchfeld“ sowie die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt.
Der Bebauungsplan basiert auf dem Innenentwicklungskonzept „Schutterwald ergänzt“ (2022) und dient dazu, innerhalb der Potenzialfläche A8 „Im Kirchfeld“ Wohnbebauung zu ermöglichen, Grünstrukturen zu sichern und Flächen für die Zukunft freizuhalten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgte 2025; alle Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen.
Der Planungsbereich umfasst rund 0,99 ha im Osten des Kernorts und wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Zulässig sind Wohnnutzungen sowie nicht störende Gewerbebetriebe; nicht zulässig sind u. a. Beherbergungsbetriebe, Verwaltungen und Tankstellen. Die Bauweise orientiert sich an der vorhandenen Struktur entlang der Hauptstraße.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 05.12.2025 tritt der Bebauungsplan in Kraft.

7. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet - Die Waide"

  • Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat die 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Die Waide“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Geltungsbereichs im nördlichen und südlichen Bereich, um zusätzlichen Gewerbetreibenden Flächen bereitstellen zu können. Die bestehenden Festsetzungen bleiben unverändert bestehen.
Im weiteren Verfahren erfolgen die erforderlichen umweltbezogenen Prüfungen sowie die Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

Darlehnsaufnahme der Gemeindewerke Schutterwald beim Kernhaushalt
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Gemeindewerken insgesamt 4,3 Mio. Euro als Darlehen aus dem Kernhaushalt zu gewähren (Zins 3,24 %, Tilgung 2,5 % ab 01.01.2026). Die Mittel dienen Investitionen in Stromnetz (1,3 Mio. €), Wasserversorgung (2,1 Mio. €) und Wärmeversorgung (0,9 Mio. €).
Da die Liquidität des Kernhaushalts derzeit ausreicht, erfolgt die Finanzierung zunächst intern; eine spätere Umschuldung bleibt möglich.

Standortpriorisierung des Rathauses mit Vergabe der Begleitung zum VgV-Verfahren
Der Gemeinderat hat die Entscheidung über die künftige Rathaussituation und die Vergabe der Begleitung zum VgV-Verfahren vertagt. Die zugrunde liegende Machbarkeitsstudie (Bestandsrathaus vs. „Alter Jakob“) sowie die finanziellen Auswirkungen sollen nach Anhörung der Bürger in einer Bürgerversammlung beraten und erneut aufgegriffen werden.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

  • Der Gemeinderat beschäftigte sich mit Personalangelegenheiten.

Verschiedenes
Zur Bolzplatzumgehungsstraße in Höfen wurde angeregt, die derzeitigen Leitpfosten zu überprüfen, da Fahrzeuge zwischen den Pfosten hindurchfahren und Schäden entstehen.

Gemeinderat
Gemeinderat

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Ansprechpartner

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Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Kontakt

Kontaktdaten

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Kirchstraße 2 Telefax: 0781/9606-99
77746 Schutterwald E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag - Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag und Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr
Wir bitten um Terminvereinbarung (Tel. 0781 9606-0).

 

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