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Gemeinde Schutterwald
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Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments statt.
voraussichtlich 24.01.2024 - Gemeinderatssitzung:
Wahl des Gemeindewahlausschusses
voraussichtlich Freitag, 02.02.2024:
Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gründonnerstag, 28.03.2024, 18.00 Uhr:
Ende der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen
Voraussichtlich Donnerstag, 04.04.2024, 18.00 Uhr:
Sitzung des Gemeindewahlausschusses, Beschlussfassung über die Zulassung von Wahlvorschlägen
Voraussichtlich Freitag, 12.04.2024:
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Bis Mitte Mai 2024:
Benachrichtigung der Wahlberechtigten/Möglichkeit Beantragung Briefwahl
Mitte/Ende Mai 2024:
Zusendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten/ggf. mit Briefwahlunterlagen
Sonntag, 09.06.2024:
Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments
Ergebnisfeststellung
Freitag, 14.06.2024: Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl
Hinweise zur Aufstellung von Wahlvorschlagen für die Kommunalwahl (PDF)
Terminübersicht Wahlvorschlagsverfahren (PDF)
Niederschrift Aufstellung Bewerbungen Gemeinderat (PDF)
Zustimmungserklärung Bewerbung Gemeinderat (PDF)
Bescheinigung des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit (PDF)
Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers/einer Unionsbürgerin als Bewerber/Bewerberin (PDF)
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstr. 2, 77746 Schutterwald eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben
Gemeinde Schutterwald
Meldeamt
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben