Gemeinde Schutterwald

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Kommunalwahl und Europawahl 2024

Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments statt.

Wichtige Termine für die Gemeinderatswahl 2024

voraussichtlich 24.01.2024 - Gemeinderatssitzung:
Wahl des Gemeindewahlausschusses

voraussichtlich Freitag, 02.02.2024:
Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gründonnerstag, 28.03.2024, 18.00 Uhr:
Ende der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Voraussichtlich Donnerstag, 04.04.2024, 18.00 Uhr:
Sitzung des Gemeindewahlausschusses, Beschlussfassung über die Zulassung von Wahlvorschlägen

Voraussichtlich Freitag, 12.04.2024:
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Bis Mitte Mai 2024:
Benachrichtigung der Wahlberechtigten/Möglichkeit Beantragung Briefwahl

Mitte/Ende Mai 2024:
Zusendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten/ggf. mit Briefwahlunterlagen

Sonntag, 09.06.2024:
Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments

Ergebnisfeststellung

  • 09.06.2024 ab 18 Uhr: Europäisches Parlament und Kreistag
  • 10.06.2024 vormittags: Gemeinderat

Freitag, 14.06.2024: Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl

Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte:

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstr. 2, 77746 Schutterwald eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Antrag auf Sperrvermerke - Übermittlungssperren (PDF)

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald 
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Ansprechpartner Briefwahl

Gemeinde Schutterwald
Meldeamt

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Kontakt

Kontaktdaten

Gemeinde Schutterwald Telefon: 0781/9606-0
Kirchstraße 2 Telefax: 0781/9606-99
77746 Schutterwald E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag - Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag, Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

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