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Lärmaktionsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden u. sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die Gemeinde Schutterwald hat  nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu regeln und Möglichkeiten zur Lärmminderung zu untersuchen.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll analog zu § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 16.12.2019 bis 27.1.2020 bei der Gemeindeverwaltung im Bauamt, 2.OG im Rathaus Schutterwald während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung  abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Zusätzlich zur Offenlage in den Diensträumen kann der Entwurf des Lärmaktionsplans mit seinen Anlagen nachtehend eingesehen werden.

Erläuterung Lärmaktionsplan mit Anlagen (PDF)

http://www.schutterwald.de//de/leben-wohnen/verkehr/laermaktionsplan