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Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments statt.
Bis Mitte Mai 2024:
Benachrichtigung der Wahlberechtigten/Möglichkeit Beantragung Briefwahl
Mitte/Ende Mai 2024:
Zusendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten/ggf. mit Briefwahlunterlagen
Sonntag, 09.06.2024:
Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments
Ergebnisfeststellung
Freitag, 14.06.2024: Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl
Hinweise zur Aufstellung von Wahlvorschlagen für die Kommunalwahl (PDF)
Terminübersicht Wahlvorschlagsverfahren (PDF)
Niederschrift Aufstellung Bewerbungen Gemeinderat (PDF)
Zustimmungserklärung Bewerbung Gemeinderat (PDF)
Bescheinigung des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit (PDF)
Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers/einer Unionsbürgerin als Bewerber/Bewerberin (PDF)
Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl im Juni 2024 aufgerufen, über die Zusammensetzung des zehnten Europaparlaments zu entscheiden. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt. Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können. Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt. In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch
Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Ab Ende April besteht erstmals bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten:
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstr. 2, 77746 Schutterwald eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben
Gemeinde Schutterwald
Meldeamt
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben