Gemeinde Schutterwald

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Kommunalwahl und Europawahl 2024

Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments statt.

Wichtige Termine für die Gemeinderatswahl 2024

Bis Mitte Mai 2024:

Benachrichtigung der Wahlberechtigten/Möglichkeit Beantragung Briefwahl

Mitte/Ende Mai 2024:
Zusendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten/ggf. mit Briefwahlunterlagen

Sonntag, 09.06.2024:
Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie Wahl des Europäischen Parlaments

Ergebnisfeststellung

  • 09.06.2024 ab 18 Uhr: Europäisches Parlament und Kreistag
  • 10.06.2024 vormittags: Gemeinderat

Freitag, 14.06.2024: Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl

Europawahl 2024 – Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen

Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl im Juni 2024 aufgerufen, über die Zusammensetzung des zehnten Europaparlaments zu entscheiden. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt. Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können. Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt. In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Ab Ende April besteht erstmals bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten:

Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte:

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstr. 2, 77746 Schutterwald eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Antrag auf Sperrvermerke - Übermittlungssperren (PDF)

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald 
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Ansprechpartner Briefwahl

Gemeinde Schutterwald
Meldeamt

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Kontakt

Kontaktdaten

Gemeinde Schutterwald Telefon: 0781/9606-0
Kirchstraße 2 Telefax: 0781/9606-99
77746 Schutterwald E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag - Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag, Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

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