Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt. Sie regeln, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich alle Bauvorhaben an dessen Festsetzungen halten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen z. B. die Art und das Maß der Nutzung, die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen.
In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 Baugesetzbuch. Hier wird die umgebende Bebauung als Maßstab herangezogen.
Hierzu hat die Gemeinde Schutterwald im Mai 2022 das Innenentwicklungskonzept für Schutterwald, Langhurst und Höfen beschlossen. Eine erste Orientierung für Ihre Planung in Gebieten ohne Bebauungsplan kann den Planunterlagen entnommen werden:
Zeichnerischer Teil Innenentwicklungskonzept Schutterwald (PDF)
Zeichnerischer Teil Innenentwicklungskonzept Langhurst (PDF)
Zeichnerischer Teil Innenentwicklungskonzept Höfen (PDF)
Die Gemeinde Schutterwald schreibt in diesen Gebieten den Nachweis von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit vor. Die Straßen, für die diese Verpflichtung gilt, sind in der Stellplatz-Satzung aufgeführt.
Außerhalb bebauter Gebiete, im sog. "Außenbereich", ist das Bauen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die in § 35 Baugesetzbuch geregelt sind.
Eine grobe Einschätzung, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und um welchen Bebauungsplan es sich handelt, gibt Ihnen die Übersichtskarte von Schutterwald, in der sämtliche Bebauungsplan-Gebiete farbig markiert sind.
Zur Übersicht der Bebauungspläne (PDF)
Das Lesen von Bebauungsplänen und das Umsetzen der darin definierten Vorgaben setzt Fachkenntnis voraus. Gerne erteilt das Ortsbauamt Auskünfte zum Inhalt der Pläne.