Hauptmenü
Hauptmenü
Navigation
Navigation
Gemeinde Schutterwald
Rathaus & Service
Leben & Wohnen
Freizeit & Kultur
Wirtschaft & Gewerbe
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Liebe Wählerinnen und Wähler,
der Briefwahlbezirk in Schutterwald wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Mit Ihrer Stimmabgabe helfen Sie, wichtige Daten zur Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu erfassen – selbstverständlich anonym und sicher.
Warum ist das wichtig?
Die Statistik zeigt, wie verschiedene Bevölkerungsgruppen wählen. Dadurch kann besser verstanden werden, wie sich die Wahlbeteiligung in Deutschland entwickelt.
Wie werden die Stimmen ausgewertet?
A – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2001 bis 2007
B – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000
C – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1981 bis 1990
D – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980
E – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 bis 1965
F – Männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 und früher
G – Weiblich, geboren 2001 bis 2007
H – Weiblich, geboren 1991 bis 2000
I – Weiblich, geboren 1981 bis 1990
K – Weiblich, geboren 1966 bis 1980
L – Weiblich, geboren 1956 bis 1965
M – Weiblich, geboren 1955 und früher
Datenschutz hat höchste Priorität:
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundeswahlleiterin.de
Zum Infoblatt repräsentative Wahlstatistik (PDF)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf dieser Homepage.
Beim Aufruf des Links
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter der Telefon 0781/9606-15 oder per E-Mail.
Die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist nur bis Montag, 17.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Briefwahlunterlagen ausschließlich persönlich im Meldeamt, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald, abholen. Aufgrund längerer Versandzeiten stellen wir so sicher, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zum Wahltag erhalten.
Bitte denken Sie daran, Ihre Wahlbriefe rechtzeitig zur Post zu bringen. Sie müssen am Wahlsonntag, 23.02.2025 bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde Schutterwald eingehen. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag einwerfen. Wahlbriefe können am Sonntag nicht in anderen Wahllokalen abgegeben werden. Wahlbriefe, die nach 18.00 Uhr am 23.02.2025 eingehen, werden zurückgewiesen.
Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung. Der "Wahl-O-Mat" zeigt, welche der zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien den eigenen politischen Positionen am nächsten stehen, und kann so noch unschlüssigen Wählern bei der Entscheidung helfen.
Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.
Das Onlineangebot ist auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung sowie als App verfügbar.
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstr. 2, 77746 Schutterwald eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben
Gemeinde Schutterwald
Meldeamt
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben