Gemeinde Schutterwald

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Satzungen und Verordnungen

Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 71 der Landesverfassung von Baden-Württemberg sind die Gemeinden und Gemeindeverbände mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet und können so Regeln aufstellen. 

§ 4 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg (GemO) regelt, dass die Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Gemeinde noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Verordnungen geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".

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Ansprechpartner

Gemeinde Schutterwald
Hauptamtsleiter
Thomas Feger

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald 
Tel.: +49 781 9606-23
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Kontakt

Kontaktdaten

Gemeinde Schutterwald Telefon: 0781/9606-0
Kirchstraße 2 Telefax: 0781/9606-99
77746 Schutterwald E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag - Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag, Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

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