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Der Haushaltsplan spiegelt die im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung anfallenden Einnahmen und Ausgaben für ein Haushaltsjahr wieder. Damit stellt der Haushaltsplan ein Aufgabenprogramm dar, welches innerhalb eines Jahres abzuarbeiten ist.
Der kommunale Haushaltsplan wird in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt eingeteilt. Während der Verwaltungshaushalt alle laufenden und wiederkehrenden Jahresdaten enthält, zeigt der Vermögenshaushalt alle Geldbewegungen die sich auf das Vermögen und die Schulden der Gemeinde auswirken. Das sind Bauplatzkäufe und -verkäufe, Baumaßnahmen und die Beschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern.
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird Bilanz gezogen und der Stand der Plan- und Aufgabenerfüllung in einer Jahresrechnung dokumentiert.
Der Haushalt soll jedes Jahr vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet werden und tritt nach der Prüfung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis in Kraft.
Haushaltssatzung mit Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2024 (PDF)
Wesentliche Bestandteile des Haushaltplanes sind auch die Wirtschaftspläne der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe. Eigenbetriebe sind abgegrenzte Sondervermögen der Gemeinde mit einer eigenständigen Buch- und Rechnungsführung. Da die Eigenbetriebe Bestandteil des Gemeindevermögens und somit rechtlichen unselbständig sind, haftet die Gemeinde Schutterwald unbegrenzt für die Schulden der Eigenbetriebe.
Die Gemeinde Schutterwald führt die Abwasserbeseitigung (EigbAbw) und die Strom- und Wasserversorgung (GWS) in der Rechtsform des Eigenbetriebes.
Gemeinde Schutterwald
Rechnungsamtsleiter
Achim Sexauer
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-27
Fax: +49 781 9606-99
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