Hauptmenü
Hauptmenü
Navigation
Navigation
Gemeinde Schutterwald
Rathaus & Service
Leben & Wohnen
Freizeit & Kultur
Wirtschaft & Gewerbe
In den letzten Monaten häufen sich die Anfragen von Bauwilligen, die innerhalb von Gebieten mit gültigem Bebauungsplan oder im unbeplanten Innenbereich Bauvorhaben realisieren möchten, die über die in den Bebauungsplänen getroffenen Festsetzungen oder den Rahmen der umgebenden Bebauung hinausgehen.
Bislang wurde von Fall zu Fall über die Vorgehensweise – wie beispielsweise Änderung von Bebauungsplänen - entschieden, was hohen Arbeitsaufwand in der Verwaltung verursacht und immer wieder großen Diskussionsbedarf im Gemeinderat auslöst.
Sowohl Vorhaben zum Aus- und Umbau von vorhandener Bausubstanz als auch Neubauvorhaben im Innenbereich sind zu begrüßen und sollen in einem verträglichen Maß ermöglicht werden, um die Innenentwicklung in Schutterwald weiter voranzutreiben.
Das Innenentwicklungskonzept wird als Handlungsgrundlage für Verwaltung und Gemeinderat dienen. Die definierten Rahmenbedingungen sollen zukünftig als Basis sowohl für Investoren- und Bauherrengespräche als auch bei Neuaufstel-lung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen sowie zur Beurteilung von konkreten Bauvorhaben nach § 34 BauGB herangezogen werden.
Gemeinde Schutterwald
Jürgen Ritter
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-32
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben