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Gemeinde Schutterwald
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Im Flächennutzungsplan (FNP) werden die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dargestellt, z. B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr usw.
Dies betrifft sowohl die aktuelle Situation als auch weitere städtebauliche Entwicklungen: Der FNP regelt für die nächsten 10 bis 15 Jahre, wo neue Wohn- und Gewerbegebiete entstehen können, wie Brachflächen künftig entwickelt werden sollen, und welche Bereiche von einer Bebauung frei bleiben sollen.
Für die Gemeinden ist der Flächennutzungsplan verbindlich. Alle Bebauungspläne, die eine Gemeinde aufstellt, müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Gegenüber dem Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan keine direkte Rechtswirkung.
Vorschriften über den Flächennutzungsplan sind im Baugesetzbuch definiert (§ 5 ff).
Schutterwald stellt mit den Nachbargemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Offenburg als Verwaltungsgemeinschaft einen gemeinsamen Flächennutzungsplan auf. Beschließendes Gremium ist der Gemeinsame Ausschuss.
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft ist aktuell in der Fassung der 1. Änderung 2015 rechtswirksam.
Die aktuell rechtswirksame Planfassung steht rechts zum Download zur Verfügung.
Am 20.06.2017 hat der Gemeinsame Ausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Diese 2. Änderung hat verschiedene Anlässe - einschl. Änderungen auf Schutterwälder Gemarkung.
Am 22.01.2020 hat der Gemeinsame Ausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Diese 3. Änderung hat verschiedene Anlässe. Ein Schwerpunkt der Änderung stellt der Neubau eines Klinikums (Klinikcampus Offenburg) am Standort Holderstock.
Gemeinde Schutterwald
Jürgen Ritter
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-32
Fax: +49 781 9606-99
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