Gemeinde Schutterwald

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Kinderschutz

Die Gemeinde Schutterwald darf nach § 72a SGB VIII für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden ist. Die bei den Betreuungsangeboten der Gemeinde für Kinder und Jugendliche  beschäftigten Personen, darunter fallen auch die ehrenamtlichen Betreuer/innen (Sommerferienprogramm, Jugendferienfreizeit u. ä.), haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeit daher ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Diese Regelung dient der Wahrung von Kinderrechten und dem bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Vereine, Verbände oder weitere Institutionen, die sich der ehren- oder nebenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit verschrieben haben, wird empfohlen, sich an die Regelungen anzulehnen. Werden Betreuer/-innen ab 14 Jahren tätig, sind die Vereine angehalten, sich ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Angeregt wird, mit dem Landratsamt eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kinder- und Jugendbeauftragten Herrn Reinhold Boos, Tel. 0781/967779-22, E-Mail schreiben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Landratsamt Ortenaukreis. Zur Homepage

Folgende Vordrucke können Sie verwenden:

Ehrenamt § 72a SGB VIII Muster-Vereinbarung Ortenaukreis mit Anlagen

Ehrenamt § 72a SGB VIII Vereinbarung Ortenaukreis Anlage 1

Ehrenamt § 72a SGB VIII Vereinbarung Ortenaukreis Anlage 3

Ehrenamt § 72a SGB VIII Vereinbarung Ortenaukreis Anlage 4

Ehrenamt § 72a SGB VIII Vereinbarung Ortenaukreis Anlage 5

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Kinder- & Jugendbüro
Reinhold Boos

St.-Denis-Straße 6
77746 Schutterwald 
Tel.: +49 781 967779-22
E-Mail schreiben 

Kontakt

Kontaktdaten

Gemeinde Schutterwald Telefon: 0781/9606-0
Kirchstraße 2 Telefax: 0781/9606-99
77746 Schutterwald E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag - Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag, Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

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