Gemeinde Schutterwald

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Zur letzten Sitzung im Jahr konnte der Bürgermeister eine ganze Reihe von Besuchern begrüßen.

Einwohnerfragestunde
Seitens der anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.

Baugesuche
Umbau eines Mehrfamilienhauses – vereinfachtes Verfahren, Wilhelmstraße 6, Flst.Nr. 132
Das Bauvorhaben fügt sich nach Prüfung der Verwaltung in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert, Abstandsflächen werden eingehalten und die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen. 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Gemeindewerke Schutterwald", "Abwasserbeseitigung Schutterwald" und "Altenhilfe Schutterwald" für das Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2026

  • Einbringung der Pläne

Der Gemeinderat nahm die Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (Gemeindewerke, Abwasserbeseitigung, Altenhilfe) zur Kenntnis.
Die eigentliche Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2026 ist für die Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2026 vorgesehen. 

Abwasserbeseitigung
a) Feststellung der Nachkalkulationen 2023
b) Gebührenfestsetzung ab 2026

Der Gemeinderat stimmte den Nachkalkulationen 2023 sowie der Gebührenkalkulation 2026 zu. Durch die Verwendung von Rückstellungen bleiben die Abwassergebühren unverändert (Schmutzwasser 3,53 €/m³, Niederschlagswasser 0,24 €/m²).

Wasserversorgung; Neufestsetzung der Gebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Gemeinderat hat die Wassergebührenkalkulation für das Jahr 2026 sowie die Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Grundlage war eine aktuelle Kalkulation, die gestiegene Kosten berücksichtigt, unter anderem durch höhere Personalaufwendungen und Preissteigerungen beim Wasserbezug.
Für die Wasserversorgung wird 2026 von einem gebührenrelevanten Aufwand von rund 944.500 Euro ausgegangen. Die Gebühren wurden nahezu kostendeckend festgesetzt; der verbleibende rechnerische Verlust ist gering.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Gebühren:

  • Grundgebühr (abhängig von der Zählergröße): zwischen 75,63 Euro und 245,89 Euro pro Jahr (brutto),
  • Verbrauchsgebühr bei gemessenen Wassermengen: 2,84 Euro pro m³ (brutto),
  • Verbrauchsgebühr bei nicht gemessenen Wassermengen: 3,40 Euro pro m³ (brutto).

Für einen 1-Personen-Haushalt mit 40 m³ Jahresverbrauch bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 37 Euro pro Jahr.
Parallel dazu wurde die Wasserversorgungssatzung an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst und die neuen Gebührenregelungen aufgenommen. Die Änderungen treten ebenfalls zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bebauungsplan "Gottswaldstraße Süd"
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage
b) Abwägungsbeschluss
c) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Gottswaldstraße Süd“ im Ortsteil Langhurst als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist es, den bestehenden Gebietscharakter mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern sowie geringer Wohndichte zu erhalten und einer zunehmenden baulichen Verdichtung entgegenzuwirken.
Das Planverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Sowohl im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als auch während der Offenlage gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die eingegangenen Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.
Wesentliche Inhalte des Bebauungsplans sind unter anderem:

  • Begrenzung auf maximal fünf Wohneinheiten je Wohngebäude,
  • keine Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope,
  • keine Umweltprüfung erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,17 Hektar zwischen Erlenweg, Gottswaldstraße, Eichenweg und der Straße „Am Buchenrain“.
Der Gemeinderat stimmte der Behandlung der Stellungnahmen zu, fasste den Abwägungsbeschluss und beschloss den Bebauungsplan als Satzung. 

6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Die Waide“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage
b) Abwägungsbeschluss
c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat die 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Die Waide“ sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Ziel der Planänderung ist es, die Erweiterung und den Umbau eines bestehenden Elektroinstallationsbetriebs planungsrechtlich zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt rund 33 Hektar.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die eingegangenen Hinweise der Behörden führten lediglich zu Klarstellungen und redaktionellen Anpassungen der Festsetzungen und der Begründung.
Der Gemeinderat stimmte den Behandlungsvorschlägen zu, fasste den Abwägungsbeschluss und beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Schutterwald
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der seit der letzten Beschlussfassung eingegangenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung zu.
Der Gemeinderat nahm die Spenden dankend an.

Amtsblatt Schutterwald aktuell
- Anpassung des Bezugspreises
Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des Bezugspreises für das Amtsblatt „Schutterwald aktuell“ auf 18 Euro pro Jahr ab dem 1. Januar 2026 zu.
Hintergrund sind gestiegene Herstellungs- und Personalkosten beim Verlag.

Förderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten

  • Antrag des FV Schutterwald und des LFV Schutterwald auf Teilnahme der Gemeinde

Der Gemeinderat hat sich mit der Teilnahme der Gemeinde Schutterwald am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ befasst. Ziel ist es, eine Projektskizze einzureichen, um mögliche Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Projektskizze mit folgenden Inhalten auszuarbeiten:

  • barrierefreie Toiletten,
  • Sanierung der Duschräume,
  • Erweiterung des Geräteraums,
  • Erneuerung der 400-Meter-Laufbahn.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, die Projektskizze um die Sanierung bzw. Aufwertung der Rasenfläche westlich des bestehenden Kunstrasenplatzes zu ergänzen. Die Verwaltung wird zudem die Kosten für alle genannten Maßnahmen detailliert aufarbeiten.
Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag des FV Schutterwald und des LFV Schutterwald. Das Bundesförderprogramm sieht eine Förderquote von bis zu 45 % vor; der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 55 %. Eine Interessenbekundung muss bis 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Der Gemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der genannten Ergänzung. Der Beschluss wurde mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gefasst.

Zukunft des Rathauses/Alter Jakob
Der Gemeinderat der Gemeinde Schutterwald hat eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Rathaussituation getroffen. In seiner Sitzung beschloss das Gremium, das Rathaus künftig im Gebäude „Alter Jakob“ unterzubringen und die weiteren Planungen auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie fortzuführen. Die Planung erfolgt in der Variante „Alter Jakob mit Rückbau des Anbaus“. Der Beschluss wurde bei zwei Gegenstimmen gefasst.
Der Entscheidung gingen eine Klausurtagung des Gemeinderats, eine Bürgerversammlung sowie eine vergleichende Machbarkeitsstudie voraus. Untersucht wurden sowohl die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses als auch der Umzug in den Alten Jakob. Die Studienergebnisse zeigten, dass beide Varianten mit erheblichen Investitionen verbunden sind und sich kostenmäßig in vergleichbaren Größenordnungen bewegen.
Ausschlaggebend für die nun getroffene Entscheidung waren insbesondere die funktionalen Vorteile, die größeren Entwicklungsmöglichkeiten sowie die langfristige Perspektive des Gebäudes Alter Jakob. Durch den Rückbau des Anbaus können klare bauliche Strukturen geschaffen, die Flächeneffizienz verbessert und die laufenden Betriebskosten dauerhaft reduziert werden. Gleichzeitig bleibt der historische Charakter des Gebäudes erhalten und wird gestärkt.
Der Gemeinderat hat zugleich bekräftigt, dass das bestehende Rathaus erhalten bleibt. Über eine künftige Nutzung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Ziel ist es, beide gemeindeeigenen Gebäude langfristig sinnvoll weiterzuentwickeln.
Für die weitere Umsetzung des Projekts beschloss der Gemeinderat außerdem: 

  • das anstehende Vergabeverfahren für die Planungsleistungen durchzuführen,
  • hierfür das Büro ThieleHoch3 zu beauftragen,
  • und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer tragfähigen Finanzierungsstrategie zu beauftragen, die dem Gemeinderat erneut zur Beratung vorgelegt wird.

Darüber hinaus wurde der bestehende beschließende Bauausschuss um den Aufgabenbereich „Sanierung Alter Jakob / Rathausverlagerung“ erweitert. Dieses Gremium wird das Projekt künftig federführend begleiten und damit die Arbeit des Gemeinderats entlasten.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

  • In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

Verschiedenes
Unter diesem Punkt fanden keine Beratungen statt.

Gemeinderat
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Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
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Wir bitten um Terminvereinbarung (Tel. 0781 9606-0).

 

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