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Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Nachstehend finden Sie wichtige Informationen.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon 0781/9606-15 oder per E-Mail.
Die Beantragung eines Wahlscheines per Internet ist nur bis Donnerstag, 11.03.2021, 12:00 Uhr möglich.
Bitte denken Sie daran, Ihre Wahlbriefe rechtzeitig zur Post zu bringen. Sie müssen am Wahlsonntag, 14.03.2021 bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde Schutterwald eingehen. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald bis 18.00 Uhr am Wahsonntag einwerfen. Wahlbriefe können am Sonntag nicht in anderen Wahllokalen abgegeben werden. Wahlbriefe, die nach 18.00 Uhr am 14.03.2021 eingehen, werden zurückgewiesen.
Die Wahlberechtigten unserer Gemeinde haben die Wahlbenachrichtigungen erhalten. In Ihrer Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahlraum Sie wählen können.
Diese befinden sich
Alle Wahlräume außer dem Wahlraum im Kindergarten Arche-Höfen sind rollstuhlgerecht zugänglich. Die anderen in Schutterwald sonst üblichen Wahlräume (Rettungszentrum/Vogesenstraße 14, Kindergarten Arche/Blumenstraße 10, Gymnastikraum Schutterwald/St.-Denis-Straße 6) stehen bei dieser Wahl nicht zur Verfügung!
Um auch am Wahltag die sozialen Kontakte zum Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu reduzieren, empfehlen wir ALLEN Wählerinnen und Wählern im Vorfeld BRIEFWAHL zu beantragen! Briefwahl kann bis Freitag, 12.03.2021, 18 Uhr im Rathaus, Einwohnermeldeamt beantragt werden, das Meldeamt hat für diese Fälle am Freitag, 12.03.2021 durchgehend geöffnet.
Verloren gegangene Wahlscheine können bis zum 13.03.2021, 12 Uhr im Rathaus nochmals beantragt und abgeholt werden. Wird am Wahlsonntag noch ein Wahlschein z. B. wegen kurzfristiger Erkrankung oder Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig, so kann dieser am Sonntag bis 15 Uhr im Wahlbezirk 001-01, Mörburghalle I, Foyer I, Im Kirchfeld 26, 77746 Schutterwald beantragt und mitgenommen werden. Denken Sie hierbei an eine Vollmacht des/r Erkrankten (=> Unterschrift der erkrankten Person auf ihrer/seiner Wahlbenachrichtigung).
Sollten Sie doch persönlich zur Abstimmung kommen wollen:
Der Zutritt zu den Wahlgebäuden ist Personen untersagt, die
Briefwahl
Bitte denken Sie daran, Ihre Wahlbriefe rechtzeitig zur Post zu bringen. Sie müssen am Sonntag, 14.03.2021 bis 18 Uhr bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald eingehen. Beim Versand durch die Deutsche Post sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 11.03.2021, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden. Sie können Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald einwerfen. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr am 14.03.2021 eingehen, werden zurückgewiesen.
Auszählung
Die Auszählung der Landtagswahl erfolgt ab 18 Uhr in den Wahlräumen vor Ort (Schutterwald: Foyer I und Foyer II der Mörburghallen, Im Kirchfeld 26, Langhurst: Turnhalle, Kastanienallee 2, Höfen: Kindergarten Arche-Höfen, Mörburgstraße 2). Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt in der Mörburghallen I, dafür treffen sich die beiden Briefwahlvorstände bereits um 16 Uhr.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebisses im Wahlraum sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Wahl möglich ist.
Wenn Sie der Auszählung beiwohnen möchten, müssen Sie dem Wahlvorstand Ihre Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer) mitteilen. Sind Sie von der Maskenpflicht aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung befreit (Nachweis, dass Ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist), dürfen Sie sich zur Wahlbeobachtung in den Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
Bitte beachten Sie, dass dabei grundsätzlich immer die allgemeinen Corona-Hygiene-Regelungen (AHA-Regeln = Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) einzuhalten sind.
Bekanntgabe des Ergebnisses
Mit dem Ergebnis wird gegen 19:00/19:30 Uhr gerechnet. Dieses wird an das Landratsamt übermittelt und über die Homepage der Gemeinde Schutterwald bekannt gemacht.
Die Stimmzettel haben alle "eine Ecke ab". Diese abgeschnittene rechte obere Ecke gibt Blinden und Sehbehinderten die Möglichkeit, den Stimmzettel selbstständig in die Blindenschablone einzulegen und damit ohne fremde Hilfe zu wählen.
Außerdem kann man ihn besser auseinander falten.
Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung. Der "Wahl-O-Mat" zeigt, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien den eigenen politischen Positionen am nächsten stehen, und kann so noch unschlüssigen Wählern bei der Entscheidung helfen.
Alle Wahllokale außer dem Wahllokal 003-04, Kindergarten Arche-Höfen sind rollstuhlgerecht zugänglich. Bei Problemen mit dem Zugang helfen wir Ihnen gerne!
Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehgehindert sind, können bei der Landtagswahl mit einer Schablone selbständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V., Stuttgart, Telefon: 0711/21060-0, gibt Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus.
Zur Landtagswahl bietet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ein Wahlportal an. Hier werden viele Informationen und Hintergründe rund um die Wahlen bereitgestellt.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Wenn Sie gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten widersprechen wollen, dann können Sie den Widerspruch schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Schutterwald, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald, Meldeamt einlegen.
Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben
Gemeinde Schutterwald
Olga Lir
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
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