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Hier können Sie den Text der Konzeptvergabe als PDF herunterladen.
Der Gemeinderat lehnte in der Gemeinderatssitzung am 25.09.2024 nach reiflicher Beratung und Abwägung der Für und Wider zwei eingereichte Konzepte ab.
Da der Alte Jakob nun nicht verkauft werden soll, wurde am 25.09.2024 beschlossen, das Gebäude dem Landratsamt für weitere 1,5 Jahre für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat kam ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 25.09.2024 überein, die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer Klausurtagung zu besprechen.
Video-Link:
https://vimeo.com/650309401
Download-Link:
https://vimeo.com/teambeinert/download/650309401/fc1ff44e7c
Um den Austausch zu gewährleisten, werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Fragen, Anregungen oder auch Stellungnahme bis zum 13. Dezember 2021 an die Gemeindeverwaltung zu senden; entweder per Post, Kirchstraße 2, oder per E-Mail.
Geplant ist, dass sich der Gemeinderat am 22.12.2021 mit dem Thema auseinandersetzt.
Ergebnis:
Gültige Stimmen: 2.884
mit Ja stimmten: 1.659
mit Nein stimmten: 1.225
Wahlbeteiligung: 48,84 %
Die Mehrheit sprach sich dafür aus, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2020, das Rathaus in den „Alten Jakob“ zu verlegen, aufgehoben wird und das ebenfalls entwickelte „Nutzungskonzept Wohnen“ verfolgt wird. Auch die notwendige Mindeststimmenzahl wurde erreicht. Es ist demnach ein bindender Bürgerentscheid gegen die Verlegung des Rathauses und für das Nutzungskonzept „Wohnen“ zustande gekommen.
Die Bürgerschaft soll bei einem Bürgerentscheid umfassend über die unterschiedlichen Auffassungen zum Begehrensgegenstand informiert werden. Deshalb muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane (Bürgermeister, Gemeinderat) vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis spätestens zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden.
In dieser Information dürfen auch die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane (§ 21 Abs. 5 GemO).
Die Bürgerinformation können Sie nachstehend herunterladen:
Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid (PDF)
Die Präsentationen des Büro Sutter bei den Bürgerversammlungen am 09.10.2019 und 22.07.2020 und die Beratungsvorlagen für den Gemeinderat der Sitzungen vom 25.09.2019, 06.11.2019, 27.11.2019 sowie 22.01.2020 stehen hier ebenfalls zum Abruf bereit.
Protokoll der Bürgerversammlung vom 29.11.2016 (PDF)
Ergebnisse der Beiratsarbeit und der Beiratssitzungen (PDF)
Präsentation des Büro Sutter bei der Gemeinderatssitzung am 25.09.2019 (PDF)
Präsentation des Büro Sutter bei der Bürgerversammlung am 09.10.2019 (PDF)
Gemeinderatssitzung vom 22.01.2020 TOP 8 Alter Jakob - Künftige Nutzung (PDF)
Präsentation des Büro Sutter bei der Bürgerversammlung am 22.07.2020 (PDF)
Video Vortrag Büro Sutter Bürgerversammlung 22.07.2020 (niedrige Qualität)
Video Vortrag Büro Sutter Bürgerversammlung 22.07.2020 (Full-HD)
Gemeinde Schutterwald
Bürgermeister
Martin Holschuh
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-22
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben