Gemeinde Schutterwald

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Landtagswahl 2026

Am 8. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum Landtag statt.

Wichtige Informationen finden Sie auf der Website der
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Wahlscheinantrag

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1
Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.

Zum Wahlscheinantrag

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail  einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Tel.: 0781 9606-15, E-Mail.

Die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist nur bis Montag, 02.03.2026, 12:00 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Briefwahlunterlagen ausschließlich persönlich im Meldeamt, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald, abholen. Aufgrund längerer Versandzeiten stellen wir so sicher, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zum Wahltag erhalten.

Bitte denken Sie daran, Ihre Wahlbriefe rechtzeitig zur Post zu bringen. Sie müssen am Wahlsonntag, 08.03.2026 bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde Schutterwald eingehen. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 2, 77746 Schutterwald bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag einwerfen. Wahlbriefe können am Sonntag nicht in örtlichen Wahllokalen abgegeben werden. Wahlbriefe, die nach 18.00 Uhr am 08.03.2026 eingehen, werden zurückgewiesen.

Eingerichtete Wahlräume

In Schutterwald gibt es 5 Wahlräume. Diese sind im/in der

  • Mörburghalle I, Im Kirchfeld 26 (2 Wahlräume)
  • Kindergarten Arche in Schutterwald, Blumenstraße 10
  • Grundschule Langhurst, Kastanienallee 2
  • Kindergarten Arche in Höfen, Mörburgstraße 2

Die Wahllokale in der Mörburghalle I, in der Kita Arche-Schutterwald und der Kita Arche-Höfen sind rollstuhlgerecht. 

Der Wahlraum in Langhurst ist nicht rollstuhlgerecht.

Falls Ihnen der Zugang zu den Wahlräumen nicht möglich sein sollte, können Sie einen Wahlschein/Briefwahl beantragen.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehinder-tenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte:

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Schutterwald, Kirchstr. 2, 77746 Schutterwald eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Antrag auf Sperrvermerke - Übermittlungssperren (PDF)

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Gemeinde Schutterwald
Gabriele Binder

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald 
Tel.: +49 781 9606-25
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Ansprechpartner Briefwahl

Gemeinde Schutterwald
Meldeamt

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-15
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben

Kontakt

Kontaktdaten

Gemeinde Schutterwald Telefon: 0781/9606-0
Kirchstraße 2 Telefax: 0781/9606-99
77746 Schutterwald E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag - Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochnachmittag:15:30 - 18:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag und Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr
Freitag:08:30 - 13:00 Uhr
Wir bitten um Terminvereinbarung (Tel. 0781 9606-0).

 

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