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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.09.2024
Frageviertelstunde
Zwei Bürger besuchten die Sitzung, stellten jedoch keine Fragen.
Baugesuche
7. Teil-Änderung des Bebauungsplans „Freizeitzentrum Schutterwald“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
Eine Terrassenerweiterung und Gastraumerweiterung entsprach nicht den Vorschriften des Bebauungsplans. Durch die Bebauungsplanänderung sollen diese nun legalisiert werden. Der Gemeinderat wog die Bedenken und Anregungen aus der Offenlage gegeneinander ab und fasste im Anschluss den Satzungsbeschluss.
Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat fasste am 26.07.2023 den Grundsatzbeschluss, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, fasste den Ausschreibungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag zu stellen.
Aus dem Wärmeplanungsgesetz heraus sind alle Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Planung ist ferner alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Leider zog sich die Bewilligung des Förderantrags durch das Land hin. Erst im August 2024 wurde die Förderung in Aussicht gestellt und für Ende September angekündigt. Der Gemeinderat beauftragte die kommunale Wärmeplanung unter dem Vorbehalt, dass der Zuschussbescheid vorliegt.
Besetzung des Klimaschutzbeirats
Weitere Interessenten hatten sich bei der Verwaltung gemeldet. Der Gemeinderat wählte sie in den Klimaschutzbeirat.
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg, 5. Änderung
(soziale Einrichtungen in Hohberg und Schutterwald)
Feststellungsbeschluss
hier: Vorberatung für die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 16.10.2024
Anlass für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Bedarf an Kindergartenplätzen in den Gemeinden Hohberg und Schutterwald. Dafür sollen zwei Flächen geändert werden. In Schutterwald kann so eine zweite Gruppe des Waldkindergartens ermöglicht werden. Der Gemeinderat stimmte den Änderungen zu.
Neue Hauptsatzung
Die Wertgrenzen der Hauptsatzung stammen aus dem Jahr 2020. Der Gemeinderat stimmte einer Anpassung unter Berücksichtigung der Preissteigerungsraten zu.
Ferner soll der Technische Ausschuss entfallen. Er tagte in den letzten Jahren nicht.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung zu.
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde beantragt, die Geschäftsordnung in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln. Konkret soll für den Ältestenrat festgelegt werden, dass im Falle der Verhinderung des stellvertretenden Bürgermeisters der stellvertretende Fraktionsvorsitzende an den Sitzungen teilnehmen kann.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Es wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse bekannt gegeben.
Verschiedenes
Ameisenproblem
Der Bürgermeister informierte über die Ergebnisse der Untersuchung zur Verbreitung der Ameisenart Tapinoma magnum in Schutterwald, die während der Sommerferien von einem Experten durchgeführt wurde. Ein Gutachten liegt vor und wurde dem Gemeinderat zugesandt.
An die zuständigen Behörden, darunter das Regierungspräsidium Freiburg und das Umweltministerium, wurden Anfragen gestellt. Antworten vom Landratsamt und dem Bundesumweltministerium verweisen auf die Zuständigkeit des Landes. Das Umweltministerium Baden-Württemberg plant, die betroffenen Kommunen zu einem Workshop mit Experten einzuladen.
Eine Informationsveranstaltung für betroffene Anwohner ist in Vorbereitung. Ein Schädlingsbekämpfer wird eingeladen, um über wirksame Maßnahmen zu informieren. Die Gemeinde plant, im öffentlichen Raum mit Heiß-Schaum aktiv zu werden – die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist entscheidend für den Erfolg der Bekämpfung.
Betroffene Bürger können Proben von Ameisen gerne bei der Verwaltung abgeben, damit diese untersucht werden können, ob es sich um die eingewanderte neue Art handelt.
Kindergarten am Bürgerpark
Der Bürgermeister informierte über folgende Vergaben, die über die Sommermonate erfolgten:
Heckenpflege durch Forstschule Mattenhof
Die Forstschule Mattenhof wird in dem Zeitraum ab dem 25.11 bis 20.12.24 Sträucher- und Heckenpflege durchführen. Unser Bauhof wird an den entsprechenden Tagen mit anwesend sein.
Bauwerk im Wald westlich der Schrebergärten
Der Förster informierte über ein ungenehmigtes Bauwerk in unserem Wald. Die Erbauer griffen leider auch auf einige unserer Bäume zur Errichtung zurück. Offenbar wird dort auch Alkohol konsumiert. Auf Grund der Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer kann die Gemeinde ein solches Bauwerk nicht dulden. Die Gemeinde wird versuchen, mit den Erbauern in Kontakt zu treten, damit diese das Bauwerk zurückbauen. Sollte die Kontaktaufnahme nicht gelingen, wird das Bauwerk durch Gemeindemitarbeiter entfernt werden.
Ortseingangsschilder
Aus den Reihen des Gemeinderats wird angeregt, die Ortseingangsschilder zu erneuern.
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
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