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Sitzung vom 09.04.2025
Zur vierten Sitzung im Jahr konnte der Bürgermeister neben der Vertreterin der Presse zwei Besucher begrüßen.
Baugesuche
Folgenden Bauvorhaben wurde zugestimmt:
Sanierung der Hauptstraße bzw. Kirchstraße
Das Landratsamt stimmt einer Pflasterausführung zu, wenn die Gemeinde alle Mehr- und Folgekosten trägt. Ein vollständiger Asphalteinbau wurde am 06.11.2024 mit 6:10 Stimmen abgelehnt.
Während zunächst mit rund 140.000€ für die Pflasterung gerechnet wurde, ergab die Ausführungsplanung einen nicht tragfähigen Untergrund. Durch Ausbau und Entsorgung des 28?cm starken Asphaltaufbaus sowie notwendige Bodenverbesserungen steigen die Kosten nun auf ca. 260.000€. Eine Finanzierung der Mehrkosten wäre über Einsparungen im Straßenunterhalt möglich.
Der Gemeinderat diskutierte die Für und Wieder auch unter Berücksichtigung der Kostensteigerung kontrovers. Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit von dafür aus, die Pflasterung durchzuführen. Beschlossen wurde weiter, das Pflaster im Reihenverband und in einem rötlichen Ton auszuführen.
Neubau Kindergarten am Bürgerpark
Nach Prüfung der Angebote beschloss der Gemeinderat folgende Vergabe:
zu beauftragen.
Erneuerung der Jalousien im Altbau der Mörburgschule
Die Jalousien in den Klassenzimmern des Altbaus der Mörburgschule – insbesondere in Richtung des Hallenparkplatzes – sind technisch überaltert und zu großen Teilen nicht mehr funktionsfähig. Rund 30?% der Anlagen fallen aktuell aus, was vor allem im Sommer zu Problemen bei der Beschattung und Belüftung führt.
Da weder Ersatzteile noch Motoren verfügbar sind und bereits in Schulküche und Musikraum komplette Neuanlagen erforderlich waren, ist eine umfassende Erneuerung der restlichen Jalousien unumgänglich.
Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme auf Grundlage des vorliegenden Angebots der Firma Hemmler in Höhe von 38.171,13€ brutto zu.
Bekämpfung des Ameisenproblems
Im August 2024 wurde in mehreren Bereichen des Gemeindegebiets durch einen Experten das Vorkommen der invasiven Ameisenart Tapinoma magnum bestätigt. Betroffen sind unter anderem Teile der Berliner Straße, Stettiner Straße, Vogesenstraße, Breslauer Straße, Königsberger Straße sowie Bereiche in der Fohlenweide, der Seestraße und ein Abschnitt der Burdastraße. Auch im Frühjahr 2025 ist die Art erneut aktiv.
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst und zuletzt am 12. Februar 2025 eine Bekämpfungsstrategie beschlossen, deren Umsetzung nun zeitnah beginnt.
Kern der Maßnahmen ist der gezielte Einsatz eines Heißwassergeräts mit Lanze zur umweltfreundlichen Bekämpfung der Ameisen. Die Gemeinde plant nun die Anschaffung eines entsprechenden Geräts, da mittlerweile ausreichend geeignete Bewerbungen für die hierzu ausgeschriebenen Minijobs vorliegen. Öffentliche Flächen wie Straßen, Gehwege und Grünanlagen werden durch den Bauhof behandelt. Darüber hinaus bietet die Gemeinde an, auch private Hofeinfahrten auf freiwilliger Basis mit Heißwasser zu behandeln.
Ein noch offener Punkt betrifft die Entsorgung des befallenen Bodens, da die Deponie Höfen aktuell keine Annahme erlaubt. Die Gemeinde steht hierzu im Austausch mit dem Landratsamt bzw. dem Abfallwirtschaftsamt.
Realisierungs-Architektenwettbewerb in einem Teil des Sanierungsgebiets Ortsmitte
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurde nun formal der Auftrag für die Architektenleistungen an die Büros JUNG UND JUENGER GmbH, Stuttgart mit Bruncken Frett Architekten BDA Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln vergeben.
Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Altenhilfe Schutterwald, Stammkapitalzuführung an den Eigenbetrieb Altenhilfe Schutterwald und Tilgung des Gemeindedarlehens
Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung der Betriebssatzung sowie die Zuführung von 500.000€ aus dem Kernhaushalt zum Stammkapital des Eigenbetriebs Altenhilfe Schutterwald. Zudem wurde der Kredit des Kernhaushalts in Höhe von 390.000€ vollständig getilgt.
Baugebiet "Obere Meierbündt"
Der Gemeinderat beschloss, von den vorhandenen 10 Bauplätzen der Gemeinde im Baugebiet Obere Meierbündt einen Bauplatz im Amtsblatt öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Der Verkaufspreis wurde auf 350 € pro qm festgelegt. Auf die Ausschreibung im und der Homepage wird verwiesen.
Satzung über die Marktordnung
Der Gemeinderat hat eine neue Marktordnung beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt und die bisherige Fassung vom 16. Juli 2014 ablöst. Die Neufassung wurde an aktuelle Erfordernisse angepasst und gilt künftig nicht nur für den Wochenmarkt, sondern auch für saisonale Märkte wie den Herbst-, Oster- oder Weihnachtsmarkt. Der Wochenmarkt findet weiterhin auf dem Schulhof der Mörburgschule statt, kann in Ausnahmefällen jedoch – etwa in den Wintermonaten – auf den Rathausplatz verlegt werden. Für die saisonalen Märkte wurde das Warenangebot erweitert, unter anderem um Dekorationsartikel, Feinkost, Marktgastronomie sowie Handwerkskunst. Zudem wurden die Regelungen zur Standplatzvergabe und zur Sicherheit konkretisiert. Offenes Feuer, Gasheizungen oder Musik sind künftig nur mit Genehmigung erlaubt. Die Gebührenordnung wurde ebenfalls überarbeitet: Der Wochenmarkt bleibt gebührenfrei, wenn die Beschicker das Aufstellen und Entfernen der Sperrschilder eigenverantwortlich übernehmen. Für saisonale Märkte gelten künftig gestaffelte Standgebühren, Vereine und Institutionen sind hiervon ausgenommen. Auf die Veröffentlichung der neuen Marktordnung in diesem Amtsblatt wird verwiesen.
Spenden
Dem Verein „AIDS-Hilfe Offenburg e.V.“ wird von den Gemeindewerken eine Spende in Höhe von 300,-- € gewährt.
Dem Verein „Aufschrei – Ortenauer Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V.“ wird eine Spende der Gemeindewerke in Höhe von 1.100, -- Euro gewährt.
Der Gemeinderat beschließt, dem Verein "Frauen helfen Frauen Ortenau e.V." eine Spende der Gemeindewerke in Höhe von 1.100, -- Euro zu gewähren.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Verschiedenes
Der Ortsbaumeister informiert, dass das Regierungspräsidium Freiburg die Artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für die Kreuzkröte im Zusammenhang mit der Bebauung der Baufelder im neuen Gewerbegebiet „Im Kirchfeld“ der Gemeinde Schutterwald erteilte.
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
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