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Beschluss der Aktualisierung des Lärmaktionsplans der vierten Stufe gemäß § 47d BImSchG
Auf Basis einer Lärmkartierung sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmaktionspläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Zuständig hierfür sind Städte und Gemeinden im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen. Auch die Gemeinde Schutterwald ist hiervon durch die A 5, L 98 und K 5328 (früher L 99) betroffen.
Für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans wurden die Lärmbetroffenheiten an den genannten Straßen ermittelt und hierauf aufbauend das Maßnahmenkonzept fortgeschrieben. Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde die Lärmsituation zusammengestellt
Die Gemeinde Schutterwald hat auf dieser Grundlage als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde den bestehenden Lärmaktionsplan von 2020 fortgeschrieben. Der Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.07.2025.
Nachstehend kann derr Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen eingesehen werden.
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
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