Gemeinde Schutterwald

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Sitzung vom 30.07.2025

Zur zehnten Sitzung im Jahr konnte der Bürgermeister einige Besucher begrüßen.

Baugesuche 
Folgenden Bauvorhaben wurde zugestimmt:

  • Errichtung einer Garage, Löhliswälderstraße 38 Flst.Nr. 3015/1
  • Nutzungsänderung eines Einzelhandelsbetriebs in ein Nagel-und Tattoostudio - vereinfachtes Verfahren, Fabrikstraße 19 Flst.Nr. 999/86 

Bebauungsplan "Vorderes Kirchfeld"
a) Vorstellung des Entwurfs und Billigung des Entwurfs
b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nach BauGB
c) Durchführung der Offenlage
Mit dem Bebauungsplan „Vorderes Kirchfeld“ soll ein neuer Rahmen für die städtebauliche Nachverdichtung im Bereich Hauptstraße / Emil-Adolf-Seigel-Straße geschaffen werden.
Konkret sieht der Entwurf die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Vorgesehen sind maximal zwei Vollgeschosse bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4. Zudem werden die überbaubaren Grundstücksflächen so definiert, dass die vorhandenen Hausgärten erhalten bleiben und keine ungeplante Verdichtung erfolgt. Der Geltungsbereich umfasst rund 0,99 Hektar und schließt auch mögliche Bebauungen in zweiter Reihe ein – dort, wo Eigentümer*innen eine Mitwirkungsbereitschaft signalisiert haben. Eine artenschutzrechtliche Stellungnahme liegt vor, eine Umweltprüfung ist aufgrund des Verfahrens nach §?13a BauGB nicht erforderlich. Auch Anforderungen des Schallschutzes gemäß DIN 4109 wurden berücksichtigt.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Vorderes Kirchfeld“ in der Fassung vom 02.07.2025 wurde gebilligt.
  2. Der formale Aufstellungsbeschluss wurde gefasst.
  3. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß §?3 Abs.?2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §?4 Abs.?2 BauGB durchzuführen.

Schulkindbetreuung:
- Sachbericht Schuljahr 2024/25
Im laufenden Schuljahr werden insgesamt 131 Kinder betreut – davon 17 an der Grundschule Langhurst sowie 114 Kinder an der Grundschule Schutterwald in der verlässlichen Betreuung bis 14 Uhr sowie im Ganztagsangebot bis 17 Uhr.
Für das kommende Schuljahr 2025/2026 wird mit 117 betreuten Kindern gerechnet. Die vorhandenen Räumlichkeiten inklusive Container bieten hierfür ausreichend Platz.
Im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage gerechnet. Die Planungen für einen Erweiterungsbau wurden daher bereits angestoßen.
Die Betreuungsgebühren für das kommende Schuljahr wurden bereits im Vorjahr beschlossen; eine neuerliche Beratung war nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nahm den Sachbericht zur Kenntnis.

Ganztagsschule an der Werkrealschule Schutterwald-Neuried

  • Sachbericht Schuljahr 2024-2025
  • neuer Vertrag für das Schuljahr 2025-2026

Die Zahl der teilnehmenden Kinder ist in den vergangenen drei Jahren von 8 auf mittlerweile 30 deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ganztagsschule auch im kommenden Schuljahr weiterhin durch den Caritasverband betreiben zu lassen. Zugleich wurde einer Anpassung des jährlichen Zuschusses auf 127.170€ zugestimmt, um insbesondere eine dringend notwendige personelle Verstärkung im pädagogischen Bereich zu ermöglichen. Darüber hinaus bewilligte der Gemeinderat auch den Antrag auf Beschaffung zusätzlicher Möbel und Einrichtungsgegenstände im Umfang von rund 14.250€. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über eine überplanmäßige Ausgabe. Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Sachbericht zur Kenntnis, stimmte dem neuen Vertrag mit dem Caritasverband zu und ebnete damit den Weg für eine verlässliche Fortführung der Ganztagsbetreuung an der Schutterwälder Grundschule.

Bericht über die Entwicklung der Finanzlage 2025 der Gemeinde und der Eigenbetriebe
Der Rechnungsamtsleiter informierte über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung für das Jahr 2025. Laut Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat zu unterrichten, sobald sich wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan abzeichnen. Dies ist derzeit nicht der Fall – weder im Kernhaushalt noch in den drei Eigenbetrieben (Altenhilfe, Abwasserbeseitigung, Gemeindewerke) ist aktuell mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen. Positiv hervorzuheben ist die Entwicklung beim ordentlichen Ergebnis des Kernhaushalts: Statt des ursprünglich geplanten Defizits von 1,35 Mio. € wird nun ein Fehlbetrag von nur noch ca. 506.000 € erwartet. Ursache hierfür sind vor allem höhere Gewerbesteuereinnahmen, wenngleich diese größtenteils auf Einmaleffekte zurückzuführen sind. Auch bei den Investitionen und der Kreditaufnahme zeigt sich eine positive Tendenz: Der Finanzierungsbedarf wird geringer ausfallen als geplant, da mehrere Investitionsmaßnahmen verschoben wurden. Bei den Gemeindewerken wird der Umsatz im Energievertrieb übertroffen. Die Entwicklung im Bereich Wärmeversorgung hängt jedoch stark vom Baufortschritt ab. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Sanierung der Hauptstraße bzw. Kirchstraße und Neubau eines Radwegs durch den Ortenaukreis im Bereich Ortenauer Straße im Ortsteil Höfen (K5328)
hier: Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss mehrere Vergaben:
Einstimmig beschlossen wurde die Vergabe

  • der Kanalsanierungsarbeiten (451.916,47 €),
  • der Wasserleitungsarbeiten (62.010,52 €),
  • der Leerrohrverlegung für die Stromversorgung (64.493,93 €)

jeweils im Zuge des Radwegneubaus in der Ortenaustraße in Höfen, sowie

  • der Bushaltestellenbauarbeiten beim Rathaus (28.141,00 €) im Rahmen der Straßensanierung Hauptstraße/Kirchstraße.

Den Zuschlag erhielt jeweils die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Biberach.
Die Vergabe der Pflasterarbeiten Hauptstraße/Kirchstraße (205.521,50 €) fanden bei Stimmengleichheit (8 Ja, 8 Nein, 2 Enthaltungen) keine Mehrheit und wurden somit abgelehnt.

Wasserschaden im Marienkindergarten Langhurst - Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung erneut mit der geplanten Sanierung des Kellergeschosses im Katholischen Marienkindergarten Langhurst. Grundlage waren die Beratungen vom Mai und Juli 2025 sowie die gemeinsame Vorort-Begehung am 21.05.2025.
Die Verwaltung berichtete, dass das Angebot der Firma Getefix zur Abdichtung des Kellers mittels Injektionsverfahren mittlerweile vorliegt. Die veranschlagten Kosten betragen rund 120.000€ brutto, enthalten jedoch auch Leistungen für Räume im Eigentum der Kirchengemeinde. Die genaue Kostenzuordnung wird derzeit noch durch die Verwaltung geprüft, Gespräche mit der Kirchengemeinde zur Festlegung eines angemessenen Kostenanteils stehen unmittelbar bevor.
Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass sich die Gesamtkosten – je nach Ausführung der Heizungsanlage – um bis zu 50.000–80.000€ erhöhen könnten. Auch hierzu laufen noch interne Abstimmungen.
Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis und bekräftigte zugleich seinen Beschluss, an der Sanierung mittels Injektionsverfahren festzuhalten. Ziel bleibt eine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung zur Sicherung der Nutzbarkeit des Kellergeschosses.

Sanierungsgebiet Ortsmitte
hier:  Satzungsänderung und Erweiterung des Sanierungsgebiet
Der Gemeinderat beschoss die Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ sowie die entsprechende Satzungsänderung.
Das Sanierungsgebiet wurde ursprünglich im Jahr 2016 festgelegt, um städtebauliche Missstände zu beheben und die Entwicklung der Ortsmitte gezielt zu stärken. Im Zuge eines Gesprächs mit dem Regierungspräsidium Freiburg im Herbst 2024 wurde nun signalisiert, dass auch die gemeindeeigenen Flächen rund um die Mörburghalle in das Sanierungsgebiet aufgenommen und damit förderfähig werden können.
Diese Erweiterung ist insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung der Maßnahme „Nahwärme Ortsmitte“ von Bedeutung. Durch die Einbeziehung dieser Flächen kann eine anteilige Förderung über das Städtebauförderungsprogramm in Anspruch genommen werden – ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Entlastung der Gemeinde.
Mit dem Satzungsbeschluss schafft der Gemeinderat die rechtlichen Voraussetzungen, um zusätzliche Fördermittel für zentrale Infrastrukturmaßnahmen zu erschließen.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

  • Der Gemeinderat beschäftigte sich mit Personalangelegenheiten.
  • Der Gemeinderat bewilligte einen Zuschuss an einen Verein.
  • Der Gemeinderat ermächtigte den Pächter des Seegarten, für die Toilettennutzung künftig ein Entgelt zu erheben.

Verschiedenes

Planfeststellungsbeschluss zur 380-kV-Netzverstärkung liegt vor
Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 26. Juni 2025 den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt B2 der 380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten (Umspannwerk Weier bis Gemeindegrenze Neuried/Meißenheim) erlassen. Die Umsetzung ist zwischen 2027 und 2029 geplant.

Gebührenermäßigung nur noch für Kinder mit Wohnsitz in Schutterwald
Der Gemeinderat hat beschlossen, die einkommensabhängige Ermäßigung der Gebühren für Kindergarten und Schulkindbetreuung künftig ausschließlich auf Kinder mit Hauptwohnsitz in Schutterwald zu beschränken. Bisher war keine Einschränkung hinsichtlich des Wohnsitzes vorgesehen. Die Regelung wurde entsprechend angepasst.

Gemeinderat
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