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Gemeinde Schutterwald
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Sitzung vom 30.09.2025
Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause konnte der Bürgermeister einige Besucher begrüßen, darunter der Altbürgermeister Jürgen Oßwald und ehemalige Gemeinderäte. Grund war auch die Verabschiedung von Hauptamtsleiter Thomas Feger, der zum 30.09.2025 in Pension geht. Vor Eintritt in die Tagesordnung würdigte der Bürgermeister nochmals die Verdienste des langjährigen Hauptamtsleiters. Gemeinderätin Junker übergab ein Geschenk des Gemeinderats.
Einwohnerfragestunde
 Ein Bürger erkundigt sich nach Ablauf und den Zeitplan für die Vergabe der noch freien Grundstücke im Baugebiet „Obere Meierbündt“. Der Bürgermeister verweist auf den dem Bürger bekannten Zeitplan, dass der Gemeinderat darüber im Laufe des Jahres 2026 erneut beraten und entscheiden werde. 
Baugesuche
Folgenden Bauvorhaben wurde zugestimmt:
Bebauungsplans „Gottswaldstraße Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
 a) Vorstellung des Entwurfs und Billigung des Entwurfs
 b) Durchführung der Offenlage
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Gottswaldstraße Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Ziel ist es, den prägenden Gebietscharakter im Ortsteil Langhurst zu bewahren: überwiegend Einzelhäuser, vereinzelt Doppelhäuser und Gebäude mit wenigen Wohnungen. Künftig sollen daher maximal 5 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig sein. Das Plangebiet (ca. 1,17 ha) liegt zwischen Erlenweg, Gottswaldstraße, Eichenweg und Am Buchenrain. Es handelt sich um eine Innenentwicklung nach § 13a BauGB; eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, gesetzlich geschützte Biotope liegen außerhalb des Geltungsbereichs. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 12.05. bis 23.05.2025 statt; es gingen keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat billigte nun den Entwurf und beschloss die Offenlage.
 Die öffentliche Auslegung ist vorgesehen für den Zeitraum 06.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025. Parallel werden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Während der Offenlage können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die genauen Modalitäten werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Bebauungsplan mit örtlichenBauvorschriften "Naturkindergarten in Schutterwald (Hobbit)"
Der Gemeinderat hat die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange behandelt und den Abwägungsbeschluss gefasst. Im Anschluss wurde der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Naturkindergarten Schutterwald (Hobbit)“ als Satzung beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Naturkindergartens westlich des geschlossenen Siedlungskörpers durch einen zweiten „Hobbitwagen“ zur Deckung des Betreuungsbedarfs bis zum Schuleintritt. Die frühzeitige Beteiligung (15.07.–15.08.2024) und die Offenlage (25.11.–31.12.2024) sind durchgeführt; aus den Stellungnahmen ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen an Planzeichnung und Festsetzungen, lediglich ein Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt und ist seit 20.07.2025 wirksam; damit ist das Entwicklungsgebot erfüllt. Der Bebauungsplan tritt nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Kindergarten St. Jakob
Der Gemeinderat hat den Vertrag über Betrieb und Förderung der Kindertageseinrichtung St. Jakob mit der Röm.-Kath. Kirchengemeinde Schutterwald–Hohberg–Neuried in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Vertrag sichert die Zusammenarbeit an den Standorten Bahnhofstraße 3, Friedenstraße 34 sowie zeitweise auf den Flurstücken 285/1, 285/3, 285/4. Er stellt die Betriebskostenfinanzierung rückwirkend ab 01.03.2022 sicher.
 Kernpunkte: Die Kirchengemeinde betreibt die Einrichtung, die Gemeinde übernimmt bei kirchlichem Eigentum i. d. R. 90 % der förderfähigen Investitionskosten (bei reinen Kindergartengruppen mind. 70 %), bei gemeindlichem Eigentum die vollständigen Investitionskosten. In den Betriebskosten bringt der Träger seine Schlüsselzuweisungen ein, die Gemeinde trägt das ungedeckte Defizit; 5 % Verwaltungskosten werden pauschal berücksichtigt. Es erfolgen quartalsweise Abschläge mit Jahresendabrechnung; die Gemeinde erhält Einsichtsrechte und wird bei wesentlichen Entscheidungen (Personal, Elternbeiträge, Öffnungszeiten, Investitionen) beteiligt. Der Vertrag gilt unbefristet (Kündigung: ein Jahr zum Ende des Kindergartenjahres) und steht unter dem Genehmigungsvorbehalt des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg.
Benennung und Widmung eines landwirtschaftlichen Weges im Gewann „Emmelsfeld“
 Der Gemeinderat hat beschlossen, einen bislang unbenannten landwirtschaftlichen Weg zwischen Schutterwald und Höfen künftig „Im Emmelsfeld“ zu benennen. Hintergrund ist, dass bei bisherigen Baugesuchen für die dortige Maschinenhalle bereits das Gewann „Emmelsfeld“ als Lagebezeichnung verwendet wurde. Zugleich wurde der Weg gemäß § 5 Straßengesetz für Baden-Württemberg als beschränkt-öffentlicher Weg für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet; die Nutzung ist damit im Wesentlichen auf den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den Anliegerverkehr beschränkt.
Sanierung der Hauptstraße bzw. Kirchstraße
 hier: Gestaltung
 Nach erneuter Abwägung hat der Gemeinderat mehrheitlich mit zehn zu acht Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, den betroffenen Abschnitt der Hauptstraße/Kirchstraße im Zuge der Sanierungsmaßnahme in Pflasterbauweise auszuführen und der – vom Landratsamt bereits vorgenommenen – Vergabe an die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Biberach, zum Angebotspreis von 205.521,50 € brutto zuzustimmen. 
Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Schutterwald
 Der Gemeinderat hat die Annahme und Verwendung der seit der letzten Beschlussfassung eingegangenen Spenden, Schenkungen und Zuwendungen gemäß § 78 Abs. 4 GemO beschlossen. Der Bürgermeister dankte allen Spendern im Namen der Gemeinde.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Verschiedenes
Mögliche Ausgestaltung der Emil-Adolf-Seigel-Straße als Sackgasse
 Der Bürgermeister informiert, dass in einer der nächsten Sitzungen angedacht ist, darüber zu entscheiden, ob die Emil-Adolf-Seigel-Straße als Sackgasse ausgestaltet werden soll.
Verwendung alter Tablets
 Aus den Reihen des Gemeinderats wird angeregt zu prüfen, ob ältere Tablets, bei denen keine Updates mehr durchgeführt werden, noch im schulischen Bereich eingesetzt werden können.
Spielplatz Waldstraße: Schutz der Beete
 In der Sitzung wurde eine Bürgerbeschwerde zum Überfahren der mit Rindenmulch belegten Beete am Spielplatz in der Waldstraße vorgebracht. Zur Sensibilisierung ist ein Hinweis im Gemeindeblatt und in der Presse vorgesehen. Zudem prüft die Verwaltung die Platzierung von Findlingen an den Ecken, um das Überfahren zu verhindern, und nimmt den Vorschlag auf.
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
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