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Gemeinde Schutterwald
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Zur zweiten Sitzung im Jahr konnte der Bürgermeister sechs Zuhörer begrüßen.
Frageviertelstunde
Ein Bürger äußert Bedenken hinsichtlich eines möglichen großflächigen Stromausfalls sowie einer drohenden Gasmangellage. Angesprochen wurden sinkende Gasspeicherstände und mögliche Auswirkungen auf Stromversorgung, Produktion und Lieferketten. Zudem wurde angeregt, übergeordnete Stellen einzuschalten und die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren.
Die Verwaltung verwies auf den angekündigten Informationsabend zur Krisenvorbereitung am 25.02.2026. Zudem werde eine Anfrage an die zuständige Bundesnetzagentur gerichtet.
Baugesuche
Folgenden Bauvorhaben wurde zugestimmt:
Durchführung von Baumaßnahmen bei den Gemeindewerken
a) Baubeschluss und Ausschreibung der Erd- und Straßenbauarbeiten für Kabelbaumaßnahmen einschl. Herstellung von Stromhausanschlüssen und der Erneuerung von Wasserhausanschlüssen sowie für das Auswechseln von Trinkwasserhauptleitungen
b) Beauftragung des Ing.-Büros Zink, Offenburg, mit der Ausschreibung und Abrechnung der Baumaßnahmen
c) Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat den Baubeschluss für Kabelverlegearbeiten im Lindenweg zwischen Kastanienallee und Erlenweg gefasst. Geplant sind die Erneuerung von Stromhausanschlüssen, Wasserhausanschlüssen und der Wasserhauptleitung sowie die Modernisierung der Straßenbeleuchtung. Die Niederspannungskabel werden überwiegend im Gehweg verlegt; anschließend erhält dieser einen neuen Pflasterbelag.
Die Erd- und Straßenbauarbeiten werden beschränkt ausgeschrieben. Mit Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung wurde die Zink Ingenieure GmbH, Offenburg, beauftragt. Die Verwaltung ist ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich annehmbarsten Bieter zu vergeben.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 361.000 Euro und sind im Haushalt 2026 eingeplant. Hauseigentümer erhalten für die hausinterne Umstellung auf den neuen Erdkabelanschluss einen freiwilligen Zuschuss der Gemeindewerke in Höhe von 300 Euro.
Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Schutterwald
Der Gemeinderat hat der Annahme beziehungsweise Vermittlung der aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dankend zugestimmt.
Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung und das damit verbundene Engagement für unsere Gemeinde.
Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bau-Turbos“
nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB im Gemeindegebiet Schutterwald
Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ im Gemeindegebiet Schutterwald gefasst. Grundlage sind neue gesetzliche Regelungen im Baugesetzbuch (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB), die seit 30. Oktober 2025 in Kraft sind und zusätzliche Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus eröffnen.
Der Bau-Turbo ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von planungsrechtlichen Festsetzungen sowie erweiterte Spielräume zur Nachverdichtung im Innenbereich. In Einzelfällen sind – befristet bis 31. Dezember 2030 – auch weitergehende Abweichungen möglich. Voraussetzung ist jeweils die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass diese Zustimmung – analog zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB – in seiner Zuständigkeit bleibt. Damit wird sichergestellt, dass alle entsprechenden Entscheidungen transparent und in öffentlicher Sitzung getroffen werden.
Die Anwendung des Bau-Turbos erfolgt in Schutterwald ausschließlich im Einklang mit dem bestehenden Innenentwicklungskonzept. Zustimmungen werden grundsätzlich nur für dort definierte Flächenpotenziale (z. B. Baulücken, untergenutzte Grundstücke oder Potenzialflächen) in Aussicht gestellt. Grundlage ist ein Regelwerk „Ziele und Anforderungen zur Anwendung des Bau-Turbos“, das klare Rahmenbedingungen und Orientierung für Bauherren, Investoren und Planer schafft.
Die Gemeinde behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Auflagen – etwa zum sozialen Wohnungsbau oder zum Klimaschutz – zu vereinbaren. Da es sich um ein neues Instrument handelt, werden die praktischen Erfahrungen fortlaufend ausgewertet und das Regelwerk bei Bedarf angepasst.
Förderung von Entsiegelung und Dachbegrünung
a) Bilanz 2025
b) Neue Förderrichtlinien für 2026
Der Gemeinderat hat das Ergebnis des Förderprogramms für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen. Im vergangenen Jahr wurde ein Antrag bewilligt (2024: drei Anträge). Gefördert wurde eine Dachbegrünung mit einer entsiegelten Fläche von 56,99 m². Hierfür wurden Zuschüsse in Höhe von 1.500 Euro ausbezahlt.
Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, die bestehenden Förderrichtlinien unverändert auch im Jahr 2026 fortzuführen. Für das Förderprogramm sind im Investitionshaushalt 2026 Mittel in Höhe von 15.000 Euro vorgesehen.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Verschiedenes
Der Bürgermeister informiert, dass das Landratsamt mit Schreiben vom 04.02.2026 die genehmigungspflichten Teile des am 21.01.2026 beschlossenen Haushalts genehmigte.
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
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