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Gemeinde Schutterwald
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Die Gemeinde Schutterwald ist die für die Aufstellung und Aktualisierung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gemeindegebiet zuständige Behörde. Nach der Fortschreibung des derzeit gültigen Lärmaktionsplans im Jahr 2020 ist es jetzt Aufgabe, diesen Plan fortzuschreiben. Hierbei ist aufgrund der rechtlichen Anforderungen der Lärm ausgehend von der A 5, L 98 und L 99 zu berücksichtigen.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung vorzubeugen oder sie zu mindern.
In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und Minderungsmaßnahmen beschrieben.
Im Rahmen der Fortschreibung soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger/-innen sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken. Dies soll analog zu den in Bauleitplanverfahren üblichen Verfahren erfolgen, wobei eine einstufige Beteiligung vorgesehen ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schutterwald hat am 12.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Planunterlagen des Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenkonzept liegen in der Zeit vom 14.04.2025 bis 16.05.2025 bei der Gemeindeverwaltung während den üblichen Dienststunden vor dem Bauamt öffentlich aus. Darüber hinaus ist der Lärmaktionsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter dieser Adresse abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet oder Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Weitergehende Informationen zur Lärmkartierung und -aktionsplanung werden auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter dem Thema Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung bereitgestellt:
Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
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