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Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Vorhaben Nr. 21 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) Netzverstärkung Badische Rheinschiene kommen wir diesem nach und erhöhen die Übertragungskapazität durch den 380 kV-Neubau möglichst in bestehender Trasse von Karlsruhe-Daxlanden bis Eichstetten am Kaiserstuhl. In diesem Zusammenhang sind Untersuchungen des Baugrunds sowie naturschutzfachliche Untersuchungen geplant. Diese dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage sowie der Untersuchung der Bodenbeschaffenheit. Hiermit kann die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz bestmöglich gewährleistet werden.
Bekanntmachung und Termine
Sowohl die Baugrunduntersuchungen als auch die naturschutzfachlichen Untersuchungen beginnen voraussichtlich ab Kalenderwoche 14/2025.
Die Baugrunduntersuchungen werden durch die von TransnetBW beauftragte EQOS Energie Deutschland GmbH beziehungsweise durch den Nachunternehmer Buchholz + Partner GmbH durchgeführt. Die Bohrungen dauern jeweils ungefähr zwei Tage pro Bohrpunkt und sind voraussichtlich bis KW 24/2025 abgeschlossen. Die naturschutzfachlichen Untersuchungen erfolgen durch Mitarbeitende des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie (FrInaT) GmbH und sind vorrausichtlich Ende April 2025 abgeschlossen Die jeweils betroffenen Flurstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 EnWG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei den jeweils unten genannten Kontakten angezeigt werden und werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Baugrunduntersuchungen
Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die Flurstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Hierzu wird ein Raupenfahrzeug, an dem das Bohrgerät befestigt ist, von einem LKW mit Anhänger über die vorhandenen Straßen so nah wie möglich zum Bohr-/Sondierpunkt transportiert. Ein Lieferwagen begleitet den Transport. Zum Bohrpunkt selbst fahren nur das Bohrgerät und die Transportraupe. Der LKW, der Lieferwagen und der Anhänger verbleiben an geeigneter Stelle am Wegesrand. Abweichungen zu den hier genannten Einsatzfahrzeugen können nicht ausgeschlossen werden. Die Bohrung selbst findet bis zu einer Bohrtiefe von bis zu 30 Metern statt. Die entstandenen Bohrlöcher der Kernbohrungen haben einen Durchmesser von maximal 18 cm und werden nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohrgut beziehungsweise Tonpellets/Bentonit verfüllt.
Kontakt:
Herr Marcel Stecher, EQOS Energie Deutschland GmbH
E-Mail
Telefon: 0174 344 2628
In der Gemeinde Schutterwald sind folgende Flurstücke für die Baugrunduntersuchungen vorgesehen:
Naturschutzfachliche Untersuchung
Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den jahreszeitlichen Bedingungen. Für die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen wie Besatz- und Baumhöhlenkontrollen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden diese Untersuchungen zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten und einer Stunde. Dabei kann es notwendig werden, mittels Leitereinsatz und akustischen Aufzeichnungsgeräten ein Vorkommen von Individuen in Baumhöhlen zu verifizieren. Hierbei werden keine Veränderungen, Schäden oder Einschränkungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibungen dokumentiert.
Kontakt:
Dialog Netzbau
Telefon: 0800 / 3804701
E-Mail
In der Gemeinde Schutterwald sind folgende Flurstücke für die naturschutzfachlichen Untersuchungen vorgesehen:
Gemeinde Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-0
Fax: +49 781 9606-99
E-Mail schreiben