Informationen zur Bauvoranfrage Löhliswälderstraße 76
Zuletzt wurde die Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus in der Löhliswälderstraße öffentlich diskutiert. Die Gemeinde möchte deshalb einige grundlegende Informationen zum Verfahren und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfassend darstellen.
1. Worum geht es aktuell überhaupt?
Der Gemeinderat hat sich am 22.04.2026 mit einer sogenannten Bauvoranfrage befasst und hierzu das gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Wichtig ist dabei:
Eine Bauvoranfrage ist noch kein vollständiger Bauantrag und auch noch keine Baugenehmigung.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage wird zunächst geprüft, ob ein Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig sein kann. Viele technische und fachliche Detailfragen werden erst in einem späteren Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Hierzu gehören beispielsweise:
- konkrete Wohnungsgrundrisse
- Stellplatznachweise
- Entwässerungsplanung
- Artenschutz
Die eigentliche Entscheidung über die Bauvoranfrage trifft die zuständige Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis.
2. Warum erfolgt die Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch?
Das betreffende Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan.
Deshalb richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Danach ist ein Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn es sich nach:
- Art der Nutzung,
- Maß der baulichen Nutzung,
- Bauweise sowie
- überbaubarer Grundstücksfläche
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Dabei verlangt das Gesetz keine vollständige Übereinstimmung mit der vorhandenen Bebauung. Entscheidend ist vielmehr, ob sich ein Vorhaben noch innerhalb des prägenden Rahmens der Umgebung bewegt.
3. Welche Unterlagen wurden bei der Bauvoranfrage geprüft?
Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde geprüft, ob sich das Vorhaben grundsätzlich nach § 34 Baugesetzbuch in die bestehende Umgebung einfügt.
In mehreren Gesprächen zwischen Gemeinde, Landratsamt Ortenaukreis wurde die Planung überarbeitet und anschließend in der nun vorliegenden Form als Bauvoranfrage eingereicht.
Das Vorhaben umfasst zwei Vollgeschosse sowie ein deutlich zurückgesetztes oberstes Geschoss. In der öffentlichen Diskussion wird teilweise verkürzt von einem dreigeschossigen Gebäude gesprochen. Durch das Zurücksetzen des obersten Geschosses reduziert sich jedoch die optische Wirkung des Gebäudes und ist im baurechtlichen Sinne nicht als zusätzliches Vollgeschoss zu werten.
Die Bauvoranfrage dient dabei zunächst der grundsätzlichen planungsrechtlichen Beurteilung. Weitere technische und fachliche Detailprüfungen erfolgen gegebenenfalls erst im späteren Baugenehmigungsverfahren.
4 Städtebauliche Darstellung / Straßenabwicklung
Zur Einordnung der Höhenentwicklung und der Einfügung des Vorhabens in die bestehende Bebauung wurde im Rahmen der Bauvoranfrage auch eine sogenannte Straßenabwicklung erstellt.
Diese Darstellung zeigt die geplanten Gebäude im Verhältnis zur vorhandenen Umgebungsbebauung und war Bestandteil der Beratung im Gemeinderat.
Die nachfolgende Darstellung dient der Veranschaulichung der tatsächlichen Höhen- und Größenverhältnisse des Vorhabens. In dieser maßstäblichen Darstellung werden sowohl Bestandsgebäude der direkten Umgebung als auch die Planung des Neubaus in ihrem tatsächlichen Umfang dargestellt.
5. Innenentwicklungskonzept der Gemeinde
Die Gemeinde Schutterwald hat in den Jahren 2021/2022 ein Innenentwicklungskonzept erarbeitet. Ziel dieses Konzepts war es, sich mit der zukünftigen Entwicklung der Ortsteile Schutterwald, Langhurst und Höfen auseinanderzusetzen.
Dabei wurden unter anderem folgende Themen betrachtet:
- sinnvolle Innenentwicklung
- Nachverdichtung
- Erhalt von Freiräumen
- langfristige städtebauliche Entwicklung
Das Innenentwicklungskonzept stellt ein informelles städtebauliches Entwicklungskonzept dar. Es handelt sich dabei nicht um verbindliches Satzungsrecht wie einen Bebauungsplan.
Das betreffende Grundstück wird im Innenentwicklungskonzept ausdrücklich als „untergenutztes Grundstück“ ausgewiesen. Damit wurde für diesen Bereich grundsätzlich ein Entwicklungspotential gesehen. Für das betreffende Grundstück bestehen keine Festsetzungen hinsichtlich der Ausrichtung der Gebäude oder zum Erhalt bestehender Gebäudestellungen.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den entsprechenden Ausschnitt aus dem Innenentwicklungskonzept:
6. Welche Themen werden im weiteren Verfahren noch geprüft?
Sollte später ein konkreter Bauantrag eingereicht werden, erfolgt eine erneute Prüfung im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren.
Dabei werden unter anderem folgende Themen vertieft betrachtet:
- Stellplätze,
- Wohnungsgrößen,
- Entwässerungsplanung
- Artenschutz
Im Rahmen eines späteren Bauantrags wird sich auch der Gemeinderat nochmals mit dem Vorhaben befassen müssen, da erneut ein gemeindliches Einvernehmen erforderlich wird.
7. Verkehrssituation
In der Einwohnerfragestunde wurde zugesagt, ergänzende Verkehrsmessungen in der Löhliswälderstraße durchzuführen.
Die Gemeinde weist allerdings darauf hin, dass die derzeitige Verkehrssituation stark durch die laufenden Baustellen im Zusammenhang mit dem Radwegbau beeinflusst wird. Seit Herbst 2025 kommt es zu abschnittsweisen Sperrungen der Binzburgstraße sowie der Löhliswälderstraße. Zudem ist davon auszugehen, dass Verkehrsteilnehmer Baustellenbereiche teilweise umfahren und dadurch zusätzliche Verkehrsbewegungen entstehen.
Die aktuellen Verkehrsströme sind daher nur eingeschränkt repräsentativ für den regulären Zustand.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verkehrsmessung keinen zwingenden Bestandteil der Prüfung der gesicherten Erschließung darstellt.
Im Rahmen der überschlägigen verkehrlichen Betrachtung haben sich für die Gemeinde keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, die auf eine unzureichende Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur hinsichtlich der zu erwartenden zusätzlichen Verkehre schließen lassen.
8. Transparenz und Information
Die offiziellen Unterlagen zur Bauvoranfrage wurden im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter TOP 2 der Gemeinderatssitzung am 22.04.2026 veröffentlicht und können dort nach wie vor von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schutterwald
Bürgermeister Martin Holschuh
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-22
Fax: +49 781 9606-99
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