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Informationen zur Bauvoranfrage Löhliswälderstraße 76

Zuletzt wurde die Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus in der Löhliswälderstraße öffentlich diskutiert. Die Gemeinde möchte deshalb einige grundlegende Informationen zum Verfahren und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfassend darstellen.

2. Warum erfolgt die Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch?

Das betreffende Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan.

Deshalb richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Danach ist ein Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn es sich nach:

  • Art der Nutzung,
  • Maß der baulichen Nutzung,
  • Bauweise sowie
  • überbaubarer Grundstücksfläche

in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Dabei verlangt das Gesetz keine vollständige Übereinstimmung mit der vorhandenen Bebauung. Entscheidend ist vielmehr, ob sich ein Vorhaben noch innerhalb des prägenden Rahmens der Umgebung bewegt.

6. Welche Themen werden im weiteren Verfahren noch geprüft?

Sollte später ein konkreter Bauantrag eingereicht werden, erfolgt eine erneute Prüfung im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren.

Dabei werden unter anderem folgende Themen vertieft betrachtet:

  • Stellplätze,
  • Wohnungsgrößen,
  • Entwässerungsplanung
  • Artenschutz

Im Rahmen eines späteren Bauantrags wird sich auch der Gemeinderat nochmals mit dem Vorhaben befassen müssen, da erneut ein gemeindliches Einvernehmen erforderlich wird.

7. Verkehrssituation

In der Einwohnerfragestunde wurde zugesagt, ergänzende Verkehrsmessungen in der Löhliswälderstraße durchzuführen.

Die Gemeinde weist allerdings darauf hin, dass die derzeitige Verkehrssituation stark durch die laufenden Baustellen im Zusammenhang mit dem Radwegbau beeinflusst wird. Seit Herbst 2025 kommt es zu abschnittsweisen Sperrungen der Binzburgstraße sowie der Löhliswälderstraße. Zudem ist davon auszugehen, dass Verkehrsteilnehmer Baustellenbereiche teilweise umfahren und dadurch zusätzliche Verkehrsbewegungen entstehen.

Die aktuellen Verkehrsströme sind daher nur eingeschränkt repräsentativ für den regulären Zustand.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verkehrsmessung keinen zwingenden Bestandteil der Prüfung der gesicherten Erschließung darstellt.

Im Rahmen der überschlägigen verkehrlichen Betrachtung haben sich für die Gemeinde keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, die auf eine unzureichende Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur hinsichtlich der zu erwartenden zusätzlichen Verkehre schließen lassen.

8. Transparenz und Information

Die offiziellen Unterlagen zur Bauvoranfrage wurden im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter TOP 2 der Gemeinderatssitzung am 22.04.2026 veröffentlicht und können dort nach wie vor von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.

Zur Sitzung vom 22.04.2026 (Ratsinfosystem)

Ansprechpartner

Gemeinde Schutterwald
Bürgermeister Martin Holschuh

Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-22
Fax: +49 781 9606-99
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