Jahresrechnung
Die Gemeinden sind gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 16 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse zu erstellen und deren Ergebnisse vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahres endgültig feststellen zu lassen. Inhalt der Jahresrechnung ist die ausführliche Darstellung des Ergebnisses der gesamten Haushaltswirtschaft mit dem Vermögens- und Schuldenstand zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres. Das Zahlenwerk ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresabschlüsse können Sie sich als PDF ansehen.
Ansprechpartner
Gemeinde Schutterwald
Rechnungsamtsleiter Achim Sexauer
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-27
Fax: +49 781 9606-99
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